Berufsunfähigkeitsversicherung
Für einen Freiberufler oder Selbstständigen ebenso wie für den Handwerker gilt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist. Sie zählt zwar nicht zu den Pflichtversicherungen, allerdings sollte jeder Berufstätige es ins Auge fassen, diese Versicherung abzuschließen. Von gesetzlicher Seite besteht nur noch ein geringer Schutz und auch das nur noch für diejenigen, die vor 1962 geboren wurden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird entweder als einzelne Versicherung angeboten oder sie kann auch im Rahmen anderer Versicherungen als Zusatz abgeschlossen werden. Von letzterer Methode ist allerdings abzuraten, denn wenn zum Beispiel die Lebensversicherung aus finanziellen Gründen gekündigt werden muss, besteht auch kein Schutz gegen Berufsunfähigkeit mehr.
Dafür sind solche Kombi-Versicherungen aber in der Regel günstiger, als wenn die Bestandteile einzeln abgeschlossen werden würden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Denn zum einen sind die Prämien günstiger, je jünger die versicherte Person ist. Zum anderen können mit fortschreitendem Lebensalter Krankheiten auftreten, die zur Erhöhung der Prämien oder sogar zur Nichtaufnahme in die Versicherung führen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt sich für den Freiberufler, wenn der Versicherte auf Dauer seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Dabei zählt nicht, welchen Beruf der Betreffende erlernt hat, sondern lediglich, welchen Beruf er zuletzt ausgeübt hat. Denn er kann auch zum Beispiel eine Schreinerlehre gemacht haben und arbeitet nun als Texter – die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in jedem Fall. Voraussetzung dafür ist aber, dass ein Arzt attestiert, dass die Erkrankung oder Beeinträchtigung von Dauer ist, also mindestens sechs Monate besteht.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für Selbstständige vielfach Beschränkungen, auf die schon beim Abschluss des Versicherungsvertrages geachtet werden muss. Darf zum Beispiel nur ein Vertragsarzt aufgesucht werden, der die Berufsunfähigkeit bescheinigen soll, ist von diesem Angebot der Versicherung abzuraten. Auch bei einer Zahlung ab einem bestimmten Prozentsatz sollte dieser ausschlaggebend sein. Empfohlen wird, eine Leistung ab einer Beeinträchtigung von 50 Prozent zu gewähren.
Es ist ratsam, die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum normalen Rentenalter abzuschließen. Die Beiträge sind zwar bei einer kürzeren Laufzeit niedriger, dafür ist die Gefahr, im Alter berufsunfähig zu werden, aber deutlich höher – und dann besteht eventuell kein Versicherungsschutz..
Hier gebe ich noch einige Surftipps zum Thema "Berufsunfähigkeitsversicherung":
http://uebersetzer-link.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-Uebersetzer.html
für den freiberuflichen Übersetzer bzw. Übersetzerin ist der private Schutz gegen die Berufsunfähigkeit besonders bedeutsam
http://www.lektoren.info/Berufsunfaehigkeitversicherung-Lektoren.html
Für freie Lektoren schützt die Berufsunfähigkeitsvesicherung vor einem sozailen Abstieg im Falle der Arbeitsunfähigkeit.
http://www.mobile-dolmetscher.de/tipps/berufsunfaehigkeitsversicherung/
Auch für Dolmetscher ist eine BU-Versicherung sehr wichtig.
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